- Einrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Einrichtungen für Erwachsene
- Unterstützung und Beratung
- Freizeit und Begegnung
- Verein
Zur Heilpädagogischen Tagesstätte Elisabeth gehören u.a. Gruppen für Kinder aus dem Vorschulbereich.
In den ca. 1-2 Gruppen werden jeweils ca. 7 Kinder im Alter von ca. 3 bis 6 Jahren gefördert und betreut. Die Kinder besuchen i. d. R. am Vormittag die Schulvorbereitende Einrichtung der Elisabethschule. Beides befindet sich im Integrativen Kinderhaus der Lebenshilfe.
In der Heilpädagogischen Tagesstätte erfahren die Kinder eine umfassende Förderung, die erste selbstständige Entwicklungsschritte unterstützt und die Kinder auf die Schule vorbereitet.
Des Weiteren arbeiten die Vorschulgruppen der Heilpädagogischen Tagesstätte eng mit dem Integrativen Kinderhaus zusammen. Regelmäßig finden Begegnungen, Kontakte und auch gemeinsame Veranstaltungen statt. Räumliche Nähe und architektonische Gestaltung machen jederzeit auch ungeplante Begegnungen möglich.
Ziele der individuellen und ganzheitlichen Förderung sind u. a. die Förderung des eigenen Tuns, sowie die Förderung des Sozialverhaltens.
Zur Gestaltung von Angeboten stehen verschiedenen Räume und Bereiche innerhalb der Einrichtung zur Verfügung (z. B. Snoezelenraum, Bällebad, Schwimmbad, Turnhalle, versch. Außenbereiche, …). Die Kinder und Jugendlichen besuchen des Weiteren im Rahmen eines tiergestützten Angebots Reiterhöfe und Bauernhöfe in der näheren Umgebung.
Die Öffnungszeiten der Tagesstätte sind an die bayerischen Schulzeiten gekoppelt. Während der Schulzeit haben wir im Anschluss an den Schulbesuch
In den bayerischen Schulferien bieten wir vereinzelt Ferienöffnungstage an, deren Teilnahme freiwillig ist.
Auf die Eltern entfällt ein Beitrag zum täglichen Mittagessen, welcher vom zuständigen Kostenträger direkt von den Eltern eingezogen wird.
Des Weiteren entfallen auf die Eltern ein monatliches Gruppengeld und ein Anteil zu den Kosten des tiergestützten Angebots.
Die Kosten für die Betreuung und Förderung in der Tagesstätte werden nach Antragstellung durch die Eltern vom zuständigen Kostenträger (i. d. R. der überörtliche Sozialhilfeträger) übernommen.