Lebenshilfe
 
Kontaktaufnahme 

Ambulant unterstütztes Wohnen (AUW)

Die Lebenshilfe bietet neben dem differenzierten Angebot an Wohnheimen auch ein Angebot für Menschen mit Handicap, die nahezu selbstständig leben können und nur in alltagspraktischen Angelegenheiten Unterstützung brauchen.
Im "AUW" mieten sich die KlientenInnen grundsätzlich selbst eine Wohnung. Individuell werden mit dem Kostenträger - in der Regel der Bezirk Schwaben - eine festgelegte Anzahl an Fachleistungsstunden verhandelt, die von Fachkräften der Lebenshilfe geleistet werden. Die Lebenshilfe hat im Stadtgebiet Aichach eine ambulant unterstützte Wohngruppe für fünf KlientenInnen und eine Wohngruppe mit drei KlientenInnen geschaffen und unterstützt zwei Klienten in ihrer eigenen Wohnung. Die KlientenInnen werden zu abgestimmten Zeiten durch Fachpersonal in der Organisation des Alltags unterstützt. Das "Ambulant unterstützte Wohnen" in Wohngemeinschaften stellt eine gute Möglichkeit dar, nahezu selbstständig zu leben und zugleich Anschluss und Unterstützung „Gleichgesinnter“ zu finden.
 Bei der Organisation von Haushalt, Einkauf oder Essenszubereitung werden die Klienten je nach Bedarf von Fachpersonal unterstützt und beraten. Bei Fragen oder Schwierigkeiten stehen die Fachkräfte natürlich auch in allen anderen lebenspraktischen Belangen beratend zur Seite. 
Zudem werden Menschen mit Handicap unterstützt, die alleine selbstständig in ihrer eigenen Wohnung leben. Hier werden die Klienten mit den individuell vereinbarten Fachleistungsstunden in ihrem eigenen Zuhause betreut. Hilfe nicht aufzwingen, sondern dann unterstützen, wenn es gewünscht oder notwendig ist.

  • Ansprechpartner sein in allen Angelegenheiten des Alltags.
  • Selbstständigkeit fördern.
Kurzüberblick  
   
AUW  Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung
Bewohner 10 Plätze
Anzahl der Wohngruppen    2
Tagbetreuung möglich      nein
Nachtbereitschaft nein
Zimmer Einzelzimmer, eigene Wohnung
Lage zentrumsnah
Mögliche Diagnosen   Lernbehinderung, Intelligenzminderung, geistige Behinderung, Down-Syndrom, Mehrfachdiagnosen möglich
Rollstuhlgeeignet ja
Team pädagogische Fachkräfte (z.B. Heilerziehungspfleger/
innen, Erzieher/innen)
Kosten Im Regelfall werden die Betreuungskosten auf Antrag vom übergeordneten Sozialhilfeträger (Bezirk Schwaben) übernommen. Die Miete und der Lebensunterhalt werden aus den Sozialleistungen des Bewohners (EU-Rente, ALG II, Grundsicherung) und dem Werkstatteinkommen finanziert.