Lebenshilfe
 
Kontaktaufnahme 

Außenwohngruppe (AWG)

In unmittelbarer Nachbarschaft zum Wohnheim in der Wendelsteinstraße befinden sich die Außenwohngruppen. Die beiden Gruppen befinden sich in einem Gebäude mit sechs Wohneinheiten, in dem auch Menschen ohne Behinderung leben. Das Haus mit großzügigem Garten liegt inmitten eines ruhigen Wohngebietes.
In den beiden Gruppen leben fünf Menschen, die eine entsprechende Begleitung und Unterstützung benötigen, jedoch nicht auf eine „rund-um-die-Uhr“  Betreuung angewiesen sind. Mit Beratung und Unterstützung einer Fachkraft versorgen sich die Gruppen selbstständig. Die Freizeit gestaltet jeder Bewohner/jede Bewohnerin entsprechend seiner Wünsche und Fähigkeiten.
Durch eine gezielte Förderung und Stabilisierung von erworbenen Fähigkeiten, sowie einem Erwerben neuer Fertigkeiten, sollen unsere Bewohner/innen die Möglichkeit bekommen ein selbstbestimmtes/eigenständiges Leben zu führen um eventuell in eine weniger betreute Wohnform wechseln zu können.

  • Wir ermöglichen eine den persönlichen Fähigkeiten entsprechende größtmögliche autonome Lebensgestaltung.
  • Wir ermöglichen ein lebenslanges Bewahren und Entwickeln von Fähigkeiten.
  • Wir helfen bei allen alltäglichen zwischenmenschlichen Problemen.
  • Wir geben Gelegenheit für Gemeinschaft und Zusammengehörigkeit.
  • Wir bieten ein Zuhause.
Kurzüberblick  
   
Außenwohngruppe    Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung
Anschrift Wendelsteinstraße 3, 86551 Aichach
Bewohner 5 Plätze
Anzahl der Wohngruppen 2
Tagbetreuung möglich     eingeschränkt
Nachtbereitschaft nein
Zimmer Einzelzimmer
Lage ruhige Lage in zentrumsnahem Wohngebiet
Mögliche Diagnosen     Lernbehinderung, Intelligenzminderung, geistige Behinderung, Down-Syndrom, Mehrfachdiagnosen möglich
Rollstuhlgeeignet   nein
Team pädagogische Fachkräfte (z.B. Heilerziehungspfleger/
innen, Erzieher/innen)
Schüler/innen der Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe
Praktikanten und Freiwilligendienstleistende (m/w)
Kosten Im Regelfall werden die Kosten auf Antrag vom übergeordnetem Sozialhilfeträger (Z.B.Bezirk Schwaben) übernommen. Eltern müssen höchstens 56,- Euro mtl. Unterhalt zugeben. Vermögende Bewohner/innen (Mehr als 2600,- Euro verwertbares Vermögen) kommen selbst für den Heimplatz auf.